FAQs

Steirischer Vorlesetag

Noch offene Fragen?

 

Hier finden alle, die aktiv als Veranstaltungspartner*in am Steirischen Vorlesetag teilnehmen möchten, wesentliche Informationen auf den Punkt gebracht.

Warum eigentlich ein Steirischer Vorlesetag?

 

2017 wurde der Steirische Vorlesetag vom Land Steiermark in Kooperation mit dem Lesezentrum Steiermark ins Leben gerufen und findet alljährlich statt. An diesem Tag soll die ganze Steiermark im Zeichen des Vorlesens stehen und zeigen, dass Vorlesen wirklich überall möglich ist und Spaß und Abenteuer bedeutet.

Wer kann als Veranstaltungspartner*in teilnehmen?

 

Zur Teilnahme eingeladen sind nicht nur „klassische“ Leseinstitutionen wie Bibliotheken, sondern auch Gemeinden, Museen, Freizeit- und Tourismusbetriebe, ZWEI & MEHR-Vorteilsbetriebe, Institutionen aus dem Literaturbereich, Sportverbände, der Buchhandel, Unternehmen oder Einsatzorganisationen, Autor*innen, Lesepat*innen, interessierte Einzelpersonen u.v.m.

Wie kann man aktiv als Veranstaltungspartner*in teilnehmen?

Sie haben zwei Möglichkeiten, um aktiv am Steirischen Vorlesetag teilzunehmen:

 

  1. Leseveranstaltung vor Ort organisieren
  2. Einen digitalen Lesebeitrag als Kurzvideo erstellen

 

Alle Details und Informationen zu diesen zwei Formaten finden Sie in der Infobroschüre für Veranstalter*innen, die Sie auch auf www.vorlesetag-steiermark.at finden.

Wie kann man sich anmelden?

 

Für die Anmeldung zur Teilnahme steht ein eigenes Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Bitte ausschließlich dieses verwenden. Anmeldeschluss ist der 20. Mai 2024.

Die Projektkoordination liegt beim Lesezentrum Steiermark, das Sie bei Fragen zur Organisation Ihrer Vorleseveranstaltung unterstützt und alle Veranstaltungen verwaltet.

 

Darf man am Steirischen Vorlesetag Honorare bezahlen oder Eintritt verlangen?

 

Alle teilnehmenden Institutionen und Personen stellen sich am Steirischen Vorlesetag unentgeltlich in den Dienst der guten Sache.

Für Veranstaltungen im Rahmen des Steirischen Vorlesetages darf von den Besucher*innen kein Eintritt verlangt werden. Institutionen steht es jedoch frei, z.B. für ein bestimmtes Besucher*innenkontingent Freikarten zur Verfügung zu stellen.

Auch dürfen an die Vorleserin/ den Vorleser keinerlei Honorare, Fahrtkostenersätze o. Ä. gezahlt werden (siehe hierzu auch die untenstehende Bemerkung). Darüber hinaus dürfen mit Veranstaltungen im Rahmen des Steirischen Vorlesetages keine mittelbaren und/ oder unmittelbaren Erwerbszwecke verbunden sein.

 

Bemerkung: Lesen Autor*innen ausschließlich aus eigenen Werken, kann dies auch gegen Honorar geschehen. Werden in diesem Sonderfall Honorare bezahlt, ersucht das Lesezentrum Steiermark um gesonderte Information.

 

Wenn Sie Musik bei Ihrer Veranstaltung planen, gelten hinsichtlich einer allfälligen Tantiemenfreiheit die gleichen Voraussetzungen wie für Vorleseveranstaltungen (kein Eintritt, kein Honorar, kein Erwerbszweck; siehe oben) – eine (individuelle) Meldepflicht gegenüber der AKM trifft die Veranstalterin/ den Veranstalter jedoch in jedem Fall.

Muss man seine Leseveranstaltung bei der AKM melden?

 

Grundsätzlich gilt jede teilnehmende Institution als Veranstalter*in mit Rechten und Pflichten. Dazu zählt unter anderem die Anmeldung der Veranstaltung bei der AKM.

Im Rahmen des Steirischen Vorlesetags erfüllt das Lesezentrum Steiermark als Projektkoordinator diese Anmeldepflicht für Sie in Gestalt einer Sammelanmeldung. Bitte melden Sie daher Ihre Veranstaltung unbedingt unter Verwendung des Online-Anmeldeformulars auf www.vorlesetag-steiermark.at beim Lesezentrum Steiermark an.

Musikalische Darbietungen müssen Sie in jedem Fall eigenständig direkt bei der AKM melden, da diese in der Sammelmeldung nicht vorgesehen sind.

Sollten Sie dennoch von der AKM eine Aufforderung zur Nachzahlung für Ihre Veranstaltung erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an das Lesezentrum Steiermark.

Wie werden teilnehmende Veranstaltungspartner*innen unterstützt?

 

Ihre Leseveranstaltung wird auf unserer Website mit Ihrem Logo und Link zu Ihrem Unternehmen/ Ihrer Bibliothek/ Ihrem Verein beworben.

Zusätzlich profitieren Sie durch die Bewerbung des Steirischen Vorlesetags durch Einschaltungen bei unseren Medienpartner*innen und der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Steirischen Vorlesetags.

Weiters werden unseren Veranstaltungspartner*innen wieder Vorlesetags-Plakate für die Bewerbung der eigenen Leseveranstaltung vor Ort kostenlos zur Verfügung gestellt.

Unser Sponsor SPAR stellt für alle Vorleseveranstaltungspartner*innen vor Ort SPAR-Wertkarten für den Kauf von Mineralwasser und Äpfeln, die Sie Ihren Besucher*innen anbieten können, zur Verfügung. Diese werden Ihnen gemeinsam mit den Plakaten im A2-Format nach Anmeldung zugeschickt.

Wie läuft die Planung einer Leseveranstaltung vor Ort ab?

 

Als teilnehmende Organisation sind Sie für die Konzeption und Durchführung der Leseveranstaltung vor Ort weitgehend selbst verantwortlich. Ob bspw. ein Autor/ eine Autorin, der Bürgermeister/die Bürgermeisterin einer Gemeinde oder ein/e Mitarbeiter*in liest, ist Ihre Entscheidung. Das Lesezentrum Steiermark unterstützt Sie aber gerne bei der Entwicklung von Ideen.

Was macht eine Leseveranstaltung vor Ort für Besucher*innen interessant?

 

Im Vordergrund jeder Leseveranstaltung soll natürlich die Lesung selbst stehen, doch auch der Vorleseort selbst und das Rahmenprogramm spielen natürlich eine wichtige Rolle. Besonders attraktiv wird Ihr Schauplatz, wenn Sie für Ihre Lesung einen eher ungewöhnlichen und spannenden Vorleseort auswählen. Vorleseorte von A wie Alpakafarm bis Z wie Zeughaus waren in den vergangenen Jahren bereits unvergessliche Schauplätze. Kombiniert mit einem kreativen und lustigen Rahmenprogramm, das natürlich auch Ihr Unternehmen/ Ihre Organisation widerspiegeln kann, wie z.B. eine Führung durch den Betrieb, wird Ihre Vorleseveranstaltung zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Wie lange darf eine Leseveranstaltung vor Ort dauern?

 

Die Zielgruppen des Vorlesetags sind Kinder mit ihren Familien, Jugendliche und Erwachsene, also alle Generationen. Die Dauer der Leseveranstaltung ist daher abhängig von der gewählten Zielgruppe.

Bei einem vorrangig sehr jungen Publikum z.B. sollte die Leseveranstaltung vor Ort nicht länger als 20 Minuten dauern.

Wie lange Ihre Veranstaltung mit Rahmenprogramm insgesamt dauert, bleibt ganz allein Ihnen überlassen.

Wichtig ist nur, dass die Veranstaltung vor Ort genau am Tag des Steirischen Vorlesetags stattfindet und Sie diese über das Online-Anmeldeformular angemeldet haben, um als eine Leseveranstaltung im Rahmen des Steirischen Vorlesetages von uns beworben werden zu können.

Muss man für digitale Lesebeiträge beim Verlag die Rechte einholen?

Für die Veröffentlichung von Lesungen auf Websites oder Social Media gelten spezielle Urheberrechte. Falls Sie aus fremden Werken in Ihrem Videobeitrag vorlesen möchten, müssen Sie daher selbst beim Verlag und eventuell beim Autor/ bei der Autorin die Rechte zur Veröffentlichung auf der Website www.leseland-steiermark.at im Rahmen des 7. Steirischen Vorlesetags 2024 einholen. Die Vorlesevideos werden ab dem 8. Juni 2024 für 14 Tage mit einem Download-Schutz auf der Website Leseland-Steiermark.at veröffentlicht.

Wir können Ihren digitalen Lesebeitrag nur dann veröffentlichen, wenn Sie uns gemeinsam mit dem Video auch die schriftliche Einverständniserklärung des Verlages oder des Autors/ der Autorin mitschicken. Mit der Anmeldung Ihres Vorlesevideos über unser Online-Anmeldeformular bestätigen Sie, dass Ihr Kurzvideo auf www.vorlesetag-steiermark.at veröffentlicht werden darf und Sie nur urheber- und datenschutzrechtlich konforme Beiträge übermitteln. So müssen Sie vor Übermittlung sicherstellen, dass alle abgebildeten Personen auf dem übermittelten Video mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

 

Wie lange darf ein digitaler Lesebeitrag dauern?

 

Digitale Lesebeiträge in Form eines Kurzvideos sollen maximal 3-5 Minuten dauern. Diese Beiträge sind ebenso über unser Online-Anmeldeformular anzumelden. Anmeldeschluss inklusive Zusendung des Kurzvideos ist der 20. Mai 2024.

Welches Format muss das Vorlesevideo haben?

 

Wir benötigen als Videoformat eine mp4-Datei mit 1280×720 Pixel. Komprimieren Sie Ihr Video bitte auf eine maximale Größe von 50 MB. Verwenden Sie bitte keine Musik als Untermalung, denn es gelten hier sehr strenge Auflagen der AKM für die Veröffentlichung.

Wo findet man geeignete Literatur?

 

Geeignete Literatur finden Sie in Bibliotheken und im Buchhandel. Wenn eine Bibliothek als Mitveranstalterin agiert, haben Sie die Möglichkeit, aus deren Bestand auszuwählen und frei nach Interesse und Vorlieben vorzulesen. Wir unterstützen Sie aber auch gerne bei der Auswahl.

Noch offene Fragen?

 

Wenn Sie auf Ihre Frage in den FAQs noch keine Antwort gefunden haben und Ihnen auch die Informationsbroschüre für Veranstaltungspartner*innen nicht weiterhelfen konnte, steht Ihnen das Vorlesetags-Team am Lesezentrum Steiermark unter office@leseland-steiermark.at bzw. telefonisch unter 0316/685-3570 gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechperson hierfür ist Frau Mag.a Silke Rath.